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Wir sind eine regionale und nationale Anwaltskanzlei, die ausschließlich im Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Fahrerlaubnisrechts, Arztstrafrechts und Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig ist.
Da in Strafsachen eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende gerichtliche Zulassung besteht, können wir bei allen Strafverfolgungsbehörden und vor allen Gerichten in Deutschland auftreten. Wir übernehmen die Verteidigung sowohl in Verfahren gegen nur eine einzige Person als auch in Umfangsverfahren mit mehreren Beschuldigten.
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