Rechtsanwalt Philip Leichthammer

Leichthammer Philip

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Philip Wulf Leichthammer

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Philip Wulf Leichthammer wurde geboren 1973. Er studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt
am Main und legte die erste juristische Staatsprüfung am 07.05.2002 ab.

2003 und 2004 absolvierte Philip Wulf Leichthammer den juristischen Vorbereitungsdienst im
Bezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Die zweite juristische Staatsprüfung erfolgte am 11.02.2005.

Innerhalb der strafrechtlich orientierten Ausbildung erfolgte die Ausbildung unter anderem bei
der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main, Abteilung für Wirtschaftskrimi-
nalität.

Nach Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
und Eintragung in die Rechtsanwaltsliste bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt
am Main
ist Philip Wulf Leichthammer in der Kanzlei von Uwe Lenhart seit August 2005 tätig.
Er beschäftigt sich ausschließlich mit den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten-
und Fahrerlaubnisrecht und Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen, im November 2009.

Philip Wulf Leichthammer ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrs-
recht
des Deutschen Anwaltvereins und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.