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Nachdem die einzelnen Rechtsgebiete wie z.B. Arbeits-, Miet- oder Verwaltungsrecht immer
komplexer geworden sind, hat auch die Anwaltschaft den Bedarf und die Notwendigkeit der
Ausrichtung auf bestimmte Fachgebiete erkannt. Aber selbst innerhalb dieser Fachgebiete
müssen Einzelpersonen und Wirtschaftsunternehmen kompetenten rechtlichen Rat von
Spezialisten und Experten auf genau dem Gebiet erwarten, dem ihr Problem zuzuordnen ist.
So kann selbst innerhalb des Strafrechts der Spezialisierung der Strafverfolgungsorgane
Polizeibehörden bilden Sonderkommissionen, Staatsanwaltschaften richten Verkehrsabtei-
lungen ein oder etablieren Dezernate für Abrechnungsbetrug von Ärzten nur mit einer
Spezialisierung im Bereich der Verteidigung begegnet werden. Wir sind ausschließlich im
Strafrecht auf den Gebieten des Verkehrsstrafrechts einschließlich Ordnungswidrigkeiten-
und Fahrerlaubnisrechts, Arztstrafrechts und Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. In
fachübergreifenden Rechtsfällen setzen wir auf die Kooperation in zivil-, wirtschafts-,
steuer- und verwaltungsrechtlicher Beratung mit anderen Kollegen oder Sozietäten.
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