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Sperrfrist-Abkürzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis & Vor-bereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Seite Drucken - Rechtsanwalt Uwe Lenhart Zitat Prof Dr. Hans Dahs

Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V., Frankfurt am Main, Landgericht Frankfurt am Main, Gebäude B, 1. OG, Raum B 110 (Anwaltszimmer), 11.06.2008, 13.00 bis 17.00 Uhr:

Referenten: Uwe Lenhart, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Frankfurt am Main; Horst Ziegler, Diplom-Psychologe, Bereichsleiter Life Service TÜV Hessen, Frankfurt am Main

Behandelt wird die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-
verfahren, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt und für eine Neuerteilung oder Belassung der Fahrerlaubnis die Vorlage eines Fahreignungsgutachtens angeordnet wird. Es werden Handlungsanleitungen vermittelt, wie für den Betroffenen die Zeit des Verlusts der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich gehalten werden kann und die Voraussetzungen für eine positive Begutachtung während der MPU geschaffen werden können. Die Referenten erläutern, warum es immanent wichtig ist, bereits im Vorverfahren bzw. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde geeignete Schritte in Richtung MPU-Vorbereitung zum Erfolg in der "2. Instanz" vor der Fahrerlaubnisbehörde einzuleiten. Das Seminar zeigt auf, wie derartige in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommende Mandate erfolgreich bearbeitet werden können.


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