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Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, § 278 Strafgesetzbuch

Seite Drucken - Rechtsanwalt Uwe Lenhart Zitat Prof Dr. Hans Dahs

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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