Kontakt 

 info@lenhart-ra.de   Deutsch   English 
 Telefon (0 69)  91 33 50 24 
 Telefax (0 69)  91 33 50 23 
 60323 Frankfurt am Main 
 Bremer Strasse 6 
Home Kompetenzen Anwälte Veröffentlichungen Vorträge Presse Kooperationen Links Impressum

Fahrlässige Tötung, § 222 Strafgesetzbuch

Seite Drucken - Rechtsanwalt Uwe Lenhart Zitat Prof Dr. Hans Dahs

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fahrlässige Körperverletzung, § 229 Strafgesetzbuch

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

zurück